Rechnet sich die betriebliche Altersversorgung (bAV)?
Sozialabgaben auf Betriebsrente
Hier wird die betriebliche Altersvorsorge zunehmend kritisch gesehen. Ein Grund liegt in der nachgelagerten Sozialabgabenpflicht.
Ungeachtet des Durchführungsweges der betrieblichen Altersvorsorge können mit Rentenbeginn erhebliche Sozialabgaben auf den Rentenbezieher zukommen (soweit Freibetragsgrenze gemäß § 226 Abs. 2 S. 1 SGB V übersteigend).
Betriebsrente – Aktuelle Sozialversicherungsbeiträge
Weder die
- künftige Abgabenlast für Kranken- und Pflegeversicherung, noch die
- zukünftige steuerliche Belastung oder der
- Kaufkraftverlust infolge Inflation, noch etwaige
- neue gesetzliche Abgaben (zuletzt der 2015 eingeführte und stetig steigende KV-Zusatzbeitrag)
lassen sich seriös voraussagen. Betriebliche Altersversorgung könnte eher Spekulation als vertrauenswürdige Altersvorsorge sein. Der Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge in den zurückliegenden Jahren, die Einführung neuen Abgabenarten (Zusatzbeitrag Krankenversicherung – aber auch Pflegeversicherung in den 90er Jahren) sind jedenfalls eine Tatsache.
Vorteile aus betrieblicher Altersversorgung hat insbesondere der Arbeitgeber.
Denn dieser kann durch das Angebot einer künftigen Betriebsrente
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- die Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge mindern,
- gewinnbringende Umwandlung von Überstunden in die Altersvorsorge anbieten,
- die Motivation und Betriebsbindung ihrer Mitarbeiter durch eine zusätzliche Altersvorsorge erhöhen und
- aufgrund der Mitarbeiterfürsorge einen auch nach außen wirkenden Imagegewinn erzielen.
Was Jahre später mit Auszahlungsbeginn der Betriebsrente beim ehemaligen Arbeitnehmer netto im Portemonnaie ankommt, das ist ein anderes Thema.