Riester – laufende Kosten kontra Verlust bei vorzeitiger Auszahlung
Ohne erheblichen finanziellen Verlust wird sich ein Riester-Vertrag kaum vorzeitig kündigen lassen. Insoweit ist zu überlegen, diesen ruhend zu stellen, also keine weiteren Einzahlungen vorzunehmen.
Wertverlust durch InflationAufgrund der fortschreitenden Geldentwertung durch Inflation bewirkt das Ruhen des Riester-Vertrages allerdings einen zunehmenden Wertverlust (Kaufkraftverlust).
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Den Riester-Vertrag ruhend stellen hat im Weiteren die Nachteile,
- dass künftige staatliche Zulagen sowie Steuervergünstigungen
entfallen. Im Weiteren werden die vorgesehenen
- Verwaltungskosten für den ruhend gestellten Vertrag
anfallen. Hier ist zu überlegen, zu welchem
- Gesamtbetrag sich diese bis Rentenbeginn
aufaddiert haben. Möglicherweise ist es eine Alternative, ein Wohn-Riester Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Letztlich ist es so, dass sich das verrentungsfähige Kapital an den erfolgten Einzahlungen abzüglich aller einmaligen und laufenden Kosten bemisst. Dabei sind auch die
- in der Auszahlungsphase anfallenden Verwaltungskosten
mit zu berücksichtigen.
Kosten des Riester-Vertrages
Die Anbieter haben die einzelnen Kosten des Vertrages nach amtlich vorgeschriebenem Muster (Produktinformationsblatt) auszuweisen (§ 7 Abs. 1 AltZertG). Dabei ist zu unterscheiden zwischen
- Ansparphase
- Auszahlungsphase
- Kosten für einzelne Anlässe
In der Ansparphase fallen
- Abschluss und Vertriebskosten sowie
- Verwaltungskosen an.
Bei den Abschluss- und Vertriebskosten sind auszuweisen
die Kosten insgesamt sowie
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-
- Prozentsatz der vereinbaren Beiträge
- Prozentsatz je Sonderzahlung
-
Die Verwaltungskosten gliedern sich auf in
voraussichtliche Verwaltungskosten insgesamt im ersten vollen Vertragsjahr sowie
-
-
- jährlich anfallende Kosten,
- Prozentsatz des gebildeten Kapitals
- Prozentsatz der vereinbarten Beiträge
- Prozentsatz je Sonderzahlung
-
In der Riester-Auszahlungsphase
fallen jährlich Verwaltungskosten bezogen auf die Altersleistung an.
Unter Riester-Kosten für einzelne Anlässe
sind insbesondere Aufwendungen des Versorgungsausgleichs nach Festlegung des Familiengerichts zu verstehen.
Kein gutes dem schlechten Geld hinterherwerfen
Im Einzelfall kann es durchaus sinnvoll sein, einen Schlussstrich zu ziehen. Das heißt, sich das angesparte Kapital, nach Abzug der
- Abschluss- und Vertriebskosten,
- Verwaltungskosten
- unter Rückrechnung der Zulagen sowie erhaltenen Steuervergünstigungen
auszahlen zu lassen.
Ja, das ist in aller Regel ein Verlustgeschäft für den Versicherten. Aber immerhin ist dieses nicht spekulativ und ermöglicht die Investition des verbliebenen Kapitals in geeignetere Geldanlagen zur Altersabsicherung.
Alternativen berechnen
Vielleicht berechnen Sie einmal die Alternative? Mit diesem Online-Rechner (Zinseszinsrechner) können Sie überschlägig kalkulieren, über
- welches Kapital Sie im Alter verfügen, wenn Sie Ihre
- monatlichen Zahlungen nicht in einen
- Riester-Vertrag investieren, sondern in andere
- Vermögensanlagen investieren
würden.