Bestaetigung Versicherungsvertrag Deutsche Rentenversicherung

Sozialversicherungspflicht und Selbstaendigkeit

Bestaetigung des Versicherungsvertrages zur Altersvorsorge

Der spätere Beginn der Sozialversicherungspflicht setzt u.a. voraus,

dass der Auftragnehmer durch Bestaetigung des Versicherungsvertrag nachweist, dass er für den Zeitraum zwischen Aufnahme der Beschäftigung und der Entscheidung der Clearingstelle eine Absicherung gegen das finanzielle Risiko

    • von Krankheit und zur
    • Altersvorsorge

vorgenommen hat, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung entspricht (§ 7a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 SGB IV).


Die Bestätigung, dass,

    • der Versicherte im Rahmen der Altersversorgung versichert ist,
    • eine laufende Beitragszahlung vereinbart und
    • der Versicherungsschutz in Kraft ist

ist vom Versicherungsunternehmen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu erbringen.


jedoch wird nicht bescheinigt, dass der verlangte Versicherungsschutz vor Altersarmut schützt

Die Versicherungsgesellschaft bescheinigt der Deutschen Rentenversicherung eben nicht, dass die Vorsorgevertrag dem selbständigen Versicherungsnehmer eine angemessene Rendite garantiert.

Sozialversicherungspflicht und Selbstaendig – lohnt sich die Beitragszahlung?

Diese Online-Rechner können Ihnen bei Ihren Überlegungen eventuell helfen.

Laufende Einzahlungen, zumeist über lange Jahre hinweg, und die im Alter realistischerweise zu erwartenden (Netto-)Auszahlungen stehen oftmals in einem schlechten Verhältnis zueinander. Von einer „Absicherung“ gegen das finanzielle Risiko im Alter kann dann keine Rede sein.