Altersvorsorge – Rente planen und Geld sparen
Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem sogenannten Generationenvertrag. Rentner erhalten ihre Zahlungen nicht aus angesammelten Kapital, sondern aus den Einkünften der heutigen Beitragszahler.
Bei der Planung des eigenen Ruhestandes sollte in langen Zeiträumen gedacht werden. Allerdings sind seriöse Prognosen schwierig. So lassen sich beispielsweise Rentenerhöhungen, Abgabenlast für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern nicht sicher vorhersagen.
wenn Sie die Hilfe eines Beraters in Anspruch nehmen möchten:
- welche nachweisbaren Kenntnisse rund um den Themenkreis gesetzliche Rentenversicherung und staatlich geförderten Altersvorsorge sind vorhanden?
- besteht gesetzliche Pflicht zur unabhängigen und neutralen Beratung?
- steht Sicherheit Ihrer Geldanlage im Mittelpunkt?
- wird Klartext hinsichtlich der wahren Rendite Ihrer Altersvorsorge gesprochen?
- Im Weiteren: keine Zusammenarbeit mit Versicherungsvertretern, Banken oder Emittenten sowie
- kein Verkauf von Finanz- und Anlageprodukten oder anderen Kapitalanlagen.
Gesetzliche Rente genügt nicht als Altersvorsorge
Wertverlust der Altersversorgung hier online berechnen:
Entgegen der Äusserungen des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm ist die Rente keineswegs sicher. Die gesetzliche und private Vorsorge unterliegt einer zunehmenden Besteuerung und Sozialabgabenpflicht.
Wie sich die Zwangsabgaben entwickeln werden, lässt sich nur schwer prognostizieren.
In der aktuellen Niedrigzinsphase sind Guthaben, beispielsweise aufgrund Inflation und Abgeltungssteuer, gefährdet. Die Ursachen der niedrigen Zinsen sind nach Auffassung des Autors in der Schuldenkrise zu suchen. Steigen die Zinssätze, sind zahlreiche Staaten nicht länger in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Inflation und Rente
Ein Rechenbeispiel: Bereits ein
- Anstieg der Verbraucherpreise in Höhe von 5,00 % jährlich und eine
- Anpassung der Renten um 1,50 % jährlich (die Deutsche Rentenversicherung geht von jährlichen Rentenanpassungen zwischen 1,00 % und 2,00 % aus)
bewirkt nach 5 Jahren einen Kaufkraftverlust von ca. 15,60 %. Wohlgemerkt: ohne Berücksichtigung voraussichtlich steigender Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Ähnliches gilt für die der öffentliche (gesetzliche) und private Altersvorsorge (Kapitaldeckungsverfahren). Beispielsweise legen Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und berufsständische Versorgungswerke die eingehenden Beitragszahlungen ganz überwiegend auf dem freien Kapitalmarkt an. Auch deren Fähigkeit, rentierliche Renten auszahlen zu können, ist mit abhängig von der Entwicklung auf den Geldmärkten.
Altersvorsorgeplanung, Rendite und Kapitalerhalt
Im privaten Bereich ist aus hiesiger Sicht zunächst der Kapitalerhalt wichtig. Rendite ist erstrebenswert. Rendite hat in Zeiten niedriger Zinsen in der Regel auch etwas Spekulatives. Annahmen und Mutmaßungen sollten jedoch nicht Grundlage der Altersvorsorge sein. Die Kaninchen, die künftig aus dem Hut gezaubert werden können, leben bereits – sitzen aber noch im Käfig. Die Vermögensumverteilung durch Lastenausgleich wird aber bereits öffentlich diskutiert.
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Versicherungen können Leistungen kürzen
Eine Gefahr der Insolvenz von Versicherungen besteht aktuell wohl nicht. Jedoch hat der Gesetzgeber durch das “Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte” formale Voraussetzungen geschaffen, die es Versicherungsgesellschaften ermöglichen, künftig von vertraglich garantierten Vereinbarungen abzuweichen. Gemäß Gesetzesbegründung sollen „ökonomisch ungerechtfertigte“ Geldauszahlungen verhindert werden.
Übersetzt dürfte das heißen, dass Versicherungsunternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ihre Leistungen einschränken können. Zwar ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich; es sieht jedoch so aus, dass diese in Anwendung des vorgenannten Gesetzes erteilt werden kann.
Anhebung der Regelaltersgrenze bewirkt Leistungskürzung
Einem vergleichbaren Zweck erfüllt nach hiesiger Auffassung das im Zuge der Rentenreform 2007 beschlossene „Altersanpassungsgesetz“. Gemäß Gesetzesbegründung dient es ausdrücklich der „Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der Deutschen Rentenversicherung“.
Durch das Altersanpassungsgesetz wurde die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Lebensjahre angehoben. Versicherte können erst zwei Jahre später in Rente gehen, was einer – einseitig beschlossenen – Leistungskürzung gleichkommt. Heute ist bereits die Rede von der Rente mit 69. Beide Formen der Altersabsicherung – privat und gesetzlich – sind gefährdet. Um Nachteile zu vermeiden, wären diese Entwicklungen in der persönlichen Ruhestandsplanung mit zu berücksichtigen.
Persönliche Lebensrisiken, wie beispielsweise
- Arbeitslosigkeit
- Insolvenz des eigenen Unternehmens
- Erwerbsminderung aufgrund Krankheit
können in die Altersvorsorgeberatung mit einbezogen werden. Wichtig ist, dass die Rente auch dann gezahlt wird, wenn das Leben anders verläuft als geplant.
Einen Königsweg gibt es in der Regel nicht. Zukunftsfähige Vorsorge ist jedoch auch Arbeitnehmern möglich, die über ein eher durchschnittliches Einkommen verfügen.