Rentenverlust durch Entgeltumwandlung in betriebliche Altersversorgung (bAV) berechnen Rentenverlust bei Entgeltumwandlung in Betriebsrente Entgeltumwandlung in betriebliche Altersversorgung mindert gesetzliche rente – hier online berechnen: Monatlich in die bAV umgewandeltes Entgelt: Euro Über welchen Zeitraum möchten Sie rechnen? 0 Jahre1 Jahr2 Jahre3 Jahre4 Jahre5 Jahre6 Jahre7 Jahre8 Jahre9 Jahre10 Jahre11 Jahre12 Jahre13 Jahre14 Jahre15 Jahre16 Jahre17 Jahre18 Jahre19 Jahre20 Jahre21 Jahre22 Jahr23 Jahre24 Jahre25 Jahre26 Jahre27 Jahre28 Jahre29 Jahre30 Jahre Rentenverlust in Entgeltpunkten: Künftige jährliche Rentenänderung: Rente steigt jährlich um 0,50 ProzentRente steigt jährlich um 1,00 ProzentRente steigt jährlich um 1,50 ProzentRente steigt jährlich um 2,00 ProzentRente steigt jährlich um 2,50 ProzentRente steigt jährlich um 3,00 ProzentRente steigt jährlich um 3,50 ProzentRente steigt jährlich um 4,00 ProzentRente steigt jährlich um 4,50 ProzentRente steigt jährlich um 5,00 Prozent Verlust Bruttorente: Euro / Monat Haben Sie Kinder? janein Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse Prozent Verlust Nettorente: Euro / Monat Anmerkungen: 1. Die anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden auf Basis der Sozialversicherungswerte des Jahres errechnet. 2. Der Höchstbetrag der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung beträgt Euro jährlich (4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung – § 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV). 3. Der Rentenwert beträgt Euro (West). Warum bewirkt die Entgeltumwandlung in die Betriebsrente einen Rentenverlust bei der gesetzlichen Rente? Die Entgeltumwandlung ist bis zum vorstehend genannten Höchstbetrag sozialabgabenfrei (4,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung). Somit fallen auf das umgewandelte Entgelt keine Beiträge für die Deutsche Rentenversicherung an. Das bewirkt jedoch auch, dass dem Rentenkonto keine Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Somit mindert sich im Rentenalter die gesetzliche Rente. (Anmerkung: weitere 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei. Auf diesen Umwandlungsbetrag fallen jedoch rentenwirksam Sozialversicherungsbeiträge an). Wie funktioniert der Online-Rechner? 1. Ermittlung fehlender Entgeltpunkte Der Rechner addiert zunächst das monatlich in die betriebliche Altersversorgung umgewandelte Arbeitsentgelt – über den von Ihnen eingegebenen Zeitraum (Beispiel: 10 Jahre Einzahlung * 150,00 € / Monat = 18.000,00 €). Für die Rentenberechnung sind im Weiteren die sogenannten Entgeltpunkte maßgeblich. Diese errechnen sich aus dem in die betriebliche Altersversorgung umgewandeltes Entgelt dividiert durch das durchschnittliche Entgelt aller Versicherten (§ 69 Abs. 2 SGB VI). Beispiel (Jahr 2022): jährlicher Umwandlungsbetrag = 1.800,00 € Durchschnittliches Arbeitsentgelt aller Versicherten = 38.901,00 € (West) Verlust Entgeltpunkte = 0,0463 / Jahr (1.800,00 : 38.901,00 €) Das Durchschnittsentgelt aller (Renten-)versicherten wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt. Im Jahr 2022 ist dieses gegenüber dem Vorjahr gesunken. Nämlich von 41.541,00 € (West) im Jahr 2021 auf 38.901,00 € (West). Dieser Online-Rechner geht davon aus, dass das Durchschnittsentgelt im Mittel jährlich um 1,50 % angehoben wird. Aus dem Zeitraum, den Sie für die Berechnung bestimmt haben und dem in die Betriebsrente umgewandelten Entgelt sowie dem jährlich um 1,50 % angehobenen Durchschnittsentgelt ermittelt der Online-Rechner die Gesamtsumme der durch Gehaltsumwandlung entgangenen rentenwirksamen Entgeltpunkte. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnittswert. Es kann somit zu Abweichungen im Nachkommabereich kommen. Anmerkung: Die zunehmende krisenhaften Ereignisse (z.B. (Corona-)Wirtschaftskrise) werden voraussichtlich auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmen und somit auch auf die Bruttolöhne der Arbeitnehmer haben. Das vergangenheitsbezogene Durchschnittsentgelt – wie es diesem Online-Rechner zugrunde liegt – ist somit nur bedingt aussagekräftig. Im Jahr 2002 belief sich das Durchschnittsentgelt noch auf 28.626,00 € (West). Zumindest theoretisch denkbar ist auch ein über mehrere Jahre fortgesetzt sinkendes Entgelt im Durchschnitt aller Versicherten. Weitere Online-Rechner zur Berechnung Ihrer Altersvorsorge finden Sie hier: Online-Rechner, mit denen Sie Ihren (Alters-)vorsorge planen können, finden Sie hier. 2. RentenVerlust Bruttorente aufgrund Entgeltumwandlung Um den Bruttorentenverlust zum Zeitpunkt des Beginns der gesetzlichen Regelaltersrente zu errechnen, multipliziert der Online-Rechner die Summe aller Entgeltpunkte mit dem Rentenwert. Der Rentenwert ändert sich zumeist jährlich. Sie können Rentenanpassungen zwischen 0,50 und 5,00 % eingeben. Rentenerhöhungen wirken sich maßgeblich auf den wahren Rentenverlust aus. Ein Rentenwert von beispielsweise 34,19 € (Jahr 2022) beläuft sich bei einer Rentensteigerung von 2,00 % / Jahr in zwanzig Jahren auf 49,81 €. Berechnung: 34,19 € * 1,0220-1 (– 1 da im ersten Jahr keine Rentenerhöhung). 3. Rentenverlust Nettorente aufgrund Entgeltumwandlung Unter Beachtung der im aktuellen Jahr geltenden Sozialversicherungsbeiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung ermittelt der Online-Rechner abschließend den Nettorentenverlust (vor Steuern).