Ist Immobilieneigentum als Altersvorsorge sinnvoll?

Altersarmut – Immobilieneigentum schützt nur bedingt.

Jahrzehnte lange Rentendiskussionen und einhergehende Reformen haben im Wesentlichen nur eines bewirkt: die Rentner haben immer weniger Geld im Portemonnaie. Fraglich ist, ob Immobilieneigentum vor Altersarmut schützt:


Niedrige jährliche Rentensteigerungen

Die durchschnittliche jährliche Rentenanpassung der Jahre 2010 – 2016 belief sich auf 1,63 % (West). Im Jahr 2015 betrug die Rente wegen Alters im Bundesdurchschnitt 1.040,00 Euro (nach Abzug des Kranken- / Pflegeversicherungsbeitrags) [1]

Wird die durchschnittliche Rentenanpassung auf 10 Jahre in die Zukunft hochgerechnet, beträgt die Altersrente im Jahr 2025 ca. 1.220,00 Euro (West).

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Über steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), die diese ohnehin nicht gerade üppige Rentensteigerung mindern, soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.

Denn das eigentliche Problem könnte ganz woanders liegen. In der öffentlichen Diskussion wird eine Existenzbedrohung verschwiegen, die auf leisen Sohlen daher kommt. Die Renten selbst sind der Auslöser. Und das geht so:


Altersarmut – Teuerungsrate als mitwirkende Ursache

Durch steigende Inflation schmilzt die Kaufkraft der Renten weiter dahin. Die Inflation (Jahr 2015) beträgt nur statistisch 0,30 % [2]. Auf das Portemonnaie wirkt sich jedoch insbesondere die sogenannte Teuerungsrate aus.

Die Kaufkraft der Renten sinkt, wenn die Inflation stärker ansteigt als die jährlichen Rentenanpassungen.

Die Kaufkraft der Renten sinkt, wenn die Rentenanpassungen den Anstieg der Verbraucherpreise nicht mehr ausgleichen.

Beispielsweise haben die Lebensmittelpreise in den zurückliegenden 25 Jahren um ca. 54 % zugenommen, Elektrizität hat sich mehr als verdoppelt, der Benzinpreis hat seit dem Jahr 1995 um ca. 100 % zugelegt. Die Großbank UniCredit beziffert die jährliche Teuerungsrate mit 2,20 %.

Aus dieser Perspektive betrachtet verliert die Rente trotz Rentenanpassungen jährlich 0,57 % ihrer Kaufkraft (1,63 % Rentensteigerung – 2,20 % Teuerungsrate). Somit beträgt die Kaufkraft der vorgenannten Rente im Jahr 2025, trotz jährlicher Rentensteigerungen, nur noch ca. 980,00 Euro. Damit nähert sich der Durchschnittsrentner gefährlich der Armutsgrenze.

Update 2024: Leider bestätigen sich vorstehende Ausführungen weiterhin nachweislich. Von den jährlichen Rentenanpassungen kommt kaum etwas im Portemonnaie an.  – wie Sie hier nachlesen können.


das eigentliche Problem der Altersarmut – Rentenniveau und Wohnkosten

Arm ist, wer staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums in Anspruch nehmen muss. Bekannt sind diese beispielsweise unter dem Begriff „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (§ 41 ff SGB XII). In den „Genuss“ dieser Leistungen können Rentner kommen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Mit einer Monatsrente von 1.040,00 Euro sind Kosten für Lebenshaltung und Miete, zumindest in den Großstädten, bereits heute (Jahr 2016) nicht zu bestreiten.

Betroffen sind jedoch nicht nur sogenannte Geringverdiener, wie die Politik den Bürgern weismachen will. Betroffen ist der Bevölkerungsdurchschnitt, eben dieser bezieht eine Durchschnittsrente.

Altersarmut – eine ganze Rentnergeneration ist gefährdet

Sinkt das Rentenniveau weiter, könnte eine ganze Rentnergeneration auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein. Nach wie vor bildet in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung das Fundament der Altersabsicherung (auf die Problematik der zusätzlichen staatlich geförderten Rente (Riester) soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden).


Immobilieneigentum taugt nur bedingt zur Altersvorsorge

„Ich habe doch ein eigenes Haus und einen Garten als Altersabsicherung – sichert mich das nicht ab?“ – mögen sich künftige Rentner fragen.

Soweit ersichtlich gibt es keinen zweifelsfreien Schutz des Wohneigentums. Die Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ unterscheiden sich nicht grundlegend von jenen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld –  SGB II).

Um diese Gelder erhalten zu können, ist alles verwertbare Vermögen einzusetzen. Ein angemessenes Hausgrundstück ist heute soweit ausgenommen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Die Angemessenheit des Hausgrundstücks bestimmt sich u.a. nach der Zahl der Bewohner, der Hausgröße sowie des „Wertes“ des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes.

Immobilieneigentum - sinkende Rente können Wohneigentum gefährden.

„Angemessenes“ Wohneigentum ist als sogenanntes Schonvermögen vor Veräusserung geschützt.

Überlegung:  Überschreitet das Wohneigentum die Angemessenheitsgrenze könnte künftig verlangt werden, dieses zu veräussern. Was angemessen ist orientiert sich auch an Gerichtsurteilen und deren Auslegung durch den örtlichen Sozialleistungsträger.

Update 23.02.2024:  aktuell gelten bei

  • bei einem selbst genutztem Haus 140 mund bei
  • selbst genutzter Eigentumswohnung 130 m

als angemessen. Die Fläche erhöht sich, wenn die Immobilie von mehr als 4 Personen bewohnt wird, um 20 mfür jeden Bewohner.


[1] Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Zahlen 2016

[2] Quelle: Statistik Portal „statista“