Arbeitsausfalltage DDR – Gesundheitsmaßnahmen
Im Versicherungsnachweisheft der ehemaligen DDR sind unter der Überschrift „Heilbehandlung“ Zeiten der Arbeitsunfähigkeit als Arbeitsausfalltage ausgewiesen. Diese sollten ihre Entsprechung in dem von der Deutschen Rentenversicherung ausgefertigten Versicherungsverlauf finden.
Für die Zeit bis zum 01.01.1984 erfolgt in der Regel keine Anerkennung der Arbeits- ausfalltage als sogenannte Anrechnungszeit. Die Verpflichtung zur Eintragung von Arbeitsausfalltagen im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung ist durch die „Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten“ eingeführt worden.
Anerkennung als Anrechnungszeit setzt zeitliche Zuordnung voraus
Deren Berücksichtigung als Anrechnungszeit setzt voraus, dass zunächst eine sogenannte zeitliche Zuordnung vorgenommen wird. Der Berechnung sind die im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung eingetragene Anzahl der Arbeitsausfalltage zugrunde zu legen. Eine Anrechnungszeit wird zuerkannt, wenn die Umrechnung der Arbeitsausfalltage in rentenrechtlich wirksame Zeiten mindestens einen Kalendermonat ergibt.
Anrechnungszeiten für Ausfalltage werden pauschal ermittelt, wenn ein Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung vorgelegt wird, in dem ausdrücklich die Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind.
Anrechnungszeiten können rentenwirksam sein – sind jedoch keine Beitragszeiten
Ungeachtet dessen werden diese Anrechnungszeiten wegen Krankheit nicht als Beitragszeiten bewertet. Allerdings können auch Anrechnungszeiten die Rentenhöhe vorteilhaft beeinflussen.