Krieg und Krisen in Europa – Rente und Altersvorsorge neu gedacht

Krieg und Krisen in Europa – Renten und Altersvorsorge neu gedacht

Die Altersvorsorge beruht in Deutschland auf dem sogenannten 3-Säulen System. Also der

  1. betrieblichen Altersversorgung (u.a. Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse),
  2. den öffentlich-rechtlichen Pflichtsystemen (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte und der berufsständischen Versorgung) sowie der
  3. privaten Vorsorge (z.B. Riester-Rente, private Rentenversicherung).

Allen vorgenannten Vorsorgeformen ist gemeinsam, dass sie sich in der Vergangenheit im Wesentlichen als tragfähig erwiesen haben.

Zwar sind die gewährten Geldleistungen oftmals eher dürftig (z.B. Durchschnittsrente in Deutschland im Jahr 2020 bei Männern 1.210,00 € / Frauen 730,00 €)1, lassen die jahrelangen Einzahlungen und Netto-Auszahlungen bei der betrieblichen Altersversorgung und privaten Vorsorge (z.B. Riester) oftmals keinen spürbaren finanziellen Ertrag erkennen, aber immerhin – der solchermaßen Versicherte kann gewiss sein, dass die Rentenzahlungen regelmäßig auf seinem Konto eingehen.

Aller Voraussicht nach wird dem auch in Zukunft so sein.

1alte Bundesländer, nach Beitragsabzug für Kranken- und Pflegeversicherung


Auf die Kaufkraft der Renten kommt es an

Der verlässliche Geldeingang alleine sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Betrag hinreichend ist, um von diesem sein Leben zu bestreiten. Ganz entscheidend kommt es darauf an, ob die Kaufkraft des Auszahlungsbetrages genügt, um sich das zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards Erforderliche leisten zu können. Die Inflation von 7,90 % / (Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021) gefährdet diese bereits heute.

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Nahezu allen (gesetzlichen) Formen der Altersvorsorge ist überdies eines gemeinsam:

Mit Auszahlungsbeginn der gesetzlichen oder privaten Rente ist der Versicherte abhängig von der Zahlungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung. Wenn man so möchte, ist der Versicherte Gläubiger der gesetzlichen beziehungsweise privaten Rentenversicherung, des berufsständischen Versorgungswerkes beziehungsweise des Geldinstitutes, dem die Vermögenssorge überantwortet wurde.


Private Renten und Altersvorsorge

Diese öffentlichen und privaten Körperschaften stehen ihrerseits in Abhängigkeit zu den Kapitalmärkten und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Zum Beispiel Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, also der Beitragszahler für die Renten- und Krankenversicherung oder Anlage- und Zinsrisiken privater Versicherer auf den Kapitalmärkten (z.B. Staatsanleihen) betreffend.

Kurzum – die (Alters-)vorsorge unterliegt Einwirkungen, die sich in in den finanz- und versicherungsmathematischen Modellierungen und Risikoannahmen der Vorsorgeeinrichtungen nur bedingt berücksichtigen lassen. In der Vergangenheit waren zumindest in der Bundesrepublik und den EU-Staaten die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen so stabil, dass es für den Privatmann keinen konkreten Anlass gab, an der Sicherheit seiner Altersversorgung zu zweifeln.


Krieg und Krisen wirken sich auf Renten und Altersversorgung aus

Seit Beginn der

  • Euro-Finanzkrise ab dem Jahr 2010, die ja eine Bank-, Währungs- und Staatsschuldenkrise umfasst,
  • der (Corona-)Wirtschaftskrise ab 2020 und den
  • Folgen des Ukraine-Krieges 2022, die sich heute wohl kaum seriös abschätzen lassen,

wirken Einflüsse auf die persönliche (Alters-)vorsorge ein, die ein Rechnen in althergebrachten Denkmustern von

beinahe als überholt erscheinen lassen.


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Kaum Antworten aus der Politik

Tatsächlich lässt bereits das tägliche Lesen der (wirtschafts-)politischen Nachrichten erkennen, dass sich über uns, und nicht erst am Horizont, Gewitterwolken auftürmen, die an dunkle Zeiten deutscher und europäischer Geschichte erinnern.

Ein sichtbares Zeichen, dass wir in einer zunehmend unsicheren Zeit leben, sind wachsende Flüchtlingszahlen. Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, innerhalb Europas unterwegs sind oder auch auf dem Weg hierher sind.

Aktuell scheint der Flüchtlingszustrom aus der Ukraine einen Umfang erreicht zu haben, der an die Jahre 2015/2016 und erinnert. „Noch nie sind seit den großen Vertreibungen am Ende des Zweiten Weltkriegs in so kurzer Zeit so viele Menschen geflohen“ (u.a. Oldenburger Onlinezeitung vom 06.03.2022).

Über die sogenannte Massenzustromrichtlinie der EU (Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001) haben diese Menschen Anspruch auf jene Unterstützungsleistungen, die auch Asylbewerber erhalten. Das Durchlaufen eines Asylverfahrens ist für deren Inanspruchnahme nicht erforderlich. Am 04. März 2022 haben die Innenminister der EU erstmalig beschlossen, die Richtlinie anzuwenden. Diese gilt übrigens auch für Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genießen.

Es sind wohl nicht nur Frauen und Kinder aus der Ukraine, die auf der Flucht sind. Der Hessische Rundfunk berichtete in der Hessenschau vom 09. März 2022 von afrikanischen Studenten, denen auf der Flucht die Ausweispapiere abhandengekommen sind. Nach Angaben der UNHCR befinden sich unter den Flüchtlingen etwa 100.000 Menschen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat bereits am 06.03.2022 verkündet, jeden Flüchtling aufzunehmen, unabhängig von der Nationalität. „Wollen Leben retten, das hängt nicht vom Pass ab “.

Das mag ethisch richtig sein. Allerdings erklärt Sie mit keinem Wort, wie die Neuaufnahme von 2,40 Millionen Menschen in die Europäische Union, „bereits in nächster Zeit“ (Oldenburger Onlinezeitung), verantwortlich erfolgen soll. Wie bereits 2015/2016 werden voraussichtlich auch jetzt die Allermeisten von ihnen Deutschland als Zufluchtsland wählen.


Sozialversicherungssysteme sind gefährdet

Wo sollen diese Menschen leben? Es wäre immerhin die Neuerrichtung von etwa 20 Städten in der Größe von Göttingen erforderlich. Wo sollen die Erwachsenen unter ihnen Arbeit finden, wie gestaltet sich die medizinische Versorgung? Um nur zwei Fragen zu nennen, auf welche die Politik keine konkreten Antworten gibt.

Man wird wohl davon auszugehen haben, dass es Antworten gibt. Allerdings sind diese aus Politikermund kaum vernehmbar. Bei realistischer Einschätzung wird wohl davon auszugehen sein, dass die Sozialversicherungssysteme diese Belastung nicht werden standhalten können. Ähnlich Hartz-IV Empfängern erhalten auch Flüchtlinge in Deutschland Regelleistungen in Geld sowie Kostenübernahme für die Unterkunft.
Wir werden alle aufnehmen“ – verkündete Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am 28.02.2022.


Auswirkungen auf Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wohl unvermeidbar

Auswirkungen auf andere Regelbereiche der Sozialgesetzgebung, wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung werden sich kaum vermeiden lassen. All diese Leistungen sind überwiegend arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanziert. Jeder eingenommene Euro kann jedoch nur einmal ausgegeben werden.

Dem durchschnittlichen Arbeitnehmer (Durchschnittsentgelt 38.901,00 € – Jahr 2022 West) verbleiben nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bereits heute kaum 65 % seines Bruttogehaltes. Im Weiteren überweist der Arbeitgeber etwa 20,00 % des Arbeitnehmerbruttos an den Staat.

Zwangsabgaben, die sich nicht beliebig steigern lassen. Überdies wird der Arbeitnehmer auch bei lebensnotwendigen Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Energie mit weiteren Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer in Höhe von 7,00 % beziehungsweise 19,00 %) belastet.


Auch private Altersvorsorge ist gefährdet

Aber auch bei der privaten Vorsorge – beispielsweise betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherung – sieht es kritisch aus. Ob Renten- und Lebensversicherer bei Szenarien wie Börsencrash, massenhafter Vertragsstornierungen oder entgrenzter, europaweiter Staatsverschuldung ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten können, darf bezweifelt werden.

Überdies steht die Kaufkraft des zumeist vertraglich festgeschriebenen Auszahlungsbetrags in Abhängigkeit zur Geldentwertung aufgrund Inflation sowie den staatlich verordneten Zwangsabgaben – also Steuern und Sozialversicherung.


(Lebens-)risiken aufgrund Krieg, innerer Unruhen und wachsender Kriminalität

Alle vorgenannten Probleme betreffen in erster Linie die finanziellen Lebensrisiken des Einzelnen. Völlig außer Betracht geblieben sind die sich abzeichnenden Gefahren infolge militärischer Auseinandersetzungen (Ukraine-Krieg) und einhergehend eine zunehmende Gefahr der inneren Sicherheit aufgrund öffentlicher Unruhen und zunehmender (Banden-)Kriminalität.

Gerade letztere kann heute noch ungeahnte Ausmaße annehmen. Angesprochen seien hier nur die mehr als palettenweise Lieferungen automatischer Handfeuerwaffen und sogar aus der Schulter abfeuerbarer Flugabwehrraketen an die Ukraine. In einem Europa offener Grenzen lässt sich wohl nicht ausschließen, dass diese auch andern Ortes interessierte Abnehmer erreichen.


Liquider Spargroschen als Ergänzung zur Rente

Aber wohl nicht nur das. Wer wird verhindern, dass neben hilfsbedürftigen Flüchtlingen auch paramilitärische Milizen, Kriminelle und Abenteurer, mit und ohne Reisepass, ihren Weg nach Deutschland finden?
In zunehmend unsicheren Zeiten ist es für den rechtschaffenden Bürger wichtig, sich einen Notgroschen, und möglichst ein bisschen mehr, beiseite zu legen. Die alte Volksweisheit „Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“ erscheint keineswegs überholt. Allerdings sollte der Spargroschen im Ernstfall auch möglichst ungeschmälert, zu jedem erforderlichen Zeitpunkt an jedem beliebigen Ort zur Hand sein.


Eine möglichst sichere Geldanlage – als Vermögenssorge für das Rentenalter – sollte wenigstens näherungsweise diesen Anforderungen genügen:

    • Werterhalt (Wahrung der Kaufkraft) – ungeachtet Inflation und steigender Sozialversicherungsbeiträge,
    • keine Verwaltungskosten, Bearbeitungsgebühren, etc. auslösen,
    • Erwerb sollte über nahezu alle Banken (insbesondere eigene Hausbank) und Sparkassen möglich sein,
    • zielführende Geldanlage sollte auch mit eher kleinen Beträgen (z.B. in Höhe monatlicher Riester-Zahlungen) möglich sein,
    • Transparenz bei Auflösung der Vermögensanlage (Vergleichbarkeit der Wertstellung bei verschiedenen Banken),
    • jederzeitige Möglichkeit der Veräußerung und letztlich auch
    • Vererbbarkeit.