Regelaltersrente und Regelaltersgrenze

Regelaltersrente – (Regelaltersgrenze)

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Verschiedene Politiker und Verbaende fordern einen Beginn der Regelaltersrente mit 69 oder sogar erst mit 70.

Für Versicherte die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf Vollendung des 67. Lebensjahres angehoben (§ 235 Abs. 2 SGB VI).

 

 

 

 

 


Rentenabschlag bei dieser Altersrente (Regelaltersrente):

keiner

Hinzuverdienst:

Neben dem Bezug einer Regelaltersrente darf unbegrenzt hinzuverdient werden.


Antragstellung und Rentenbeginn

Diese Altersrente wird wie alle Versichertenrenten von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Rente bis zum Ende des dritten Monats nach Ablauf des     Kalendermonats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (§ 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI).

Bei einer späteren Antragstellung wird die Rente erst ab Beginn des Kalendermonats geleistet, in dem diese beantragt wird.


Regelaltersrente und Rente wegen Erwerbsminderung

Der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird (§ 100 Abs. 3 SGB VI).

Der Versicherte erhält vorher seitens der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben, in dem ihm diese Tatsache mitgeteilt wird. Legt der Versicherte gegen den Bezug der Regelaltersrente Widerspruch ein oder wünscht er einen anderen zeitlichen Beginn, werden die Rentenzahlungen eingestellt. Soweit der Versicherte auf das Anschreiben nicht antwortet, stellt die Deutsche Rentenversicherung die Regelaltersrente ohne weiteren Antrag von sich aus fest.


Eventuell haben Sie Anspruch auf



Regelaltersrente mit 69 oder 70?

Politiker und Wirtschaftsverbände fordern, dass das Renteneintrittsalter auf das 69. oder sogar 70. Lebensjahr angehoben wird.

Erforderlich wäre dies aufgrund des

  • Demografischen Wandels: Die alternde Bevölkerung in Deutschland und eine steigende Lebenserwartung bewirken eine längere Bezugsdauer der Altersrente. In der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung (sogenannter Generationenvertrag) müssten die Arbeitnehmer künftig eine zunehmende Anzahl von Rentnern mit ihren Rentenbeiträgen finanzieren. Im Jahr 2024 finanzieren nach Aussage von Arbeitgeberverbänden 100 Beitragszahler etwa 50 Rentner. Prognosen zufolge kommen um das Jahr 2040 herum auf 100 Rentenbeitragszahler ca. 70 Rentner.

Durch

  • Verlängerung der Erwerbsphase und somit späteren Rentenbeginn könnten Menschen länger im erwerbsfähigen Alter bleiben. Das sollte positive Auswirkungen auf die Produktivität der Unternehmen und das Wirtschaftswachstum haben (zumindest nach Einschätzung der Befürworter).

Der Rentenbeginn mit 69. beziehungsweise 70. wäre eine

  • Anpassung an die steigende Lebenserwartung: Da Menschen im Allgemeinen länger leben, könnte eine Erhöhung des Renteneintrittsalters als Anpassung an diese veränderten demografischen Realitäten betrachtet werden (wiederum nach Einschätzung der Befürworter).

Das Renteneintrittsalter steigt bereits heute – Arbeitnehmer arbeiten immer länger:

Renteneintrittsalter, Regelaltersgrenze und Regelaltersrente mit 67.

Anstieg des Renteneintrittsalters in Deutschland bei Frauen seit 1998

 

Regelaltersrente und Regelaltersgrenze, das Lebensalter bei Rentenbeginn steigt

Anstieg des Renteneintrittsalters in Deutschland bei Männern seit 1998

 


Anhebung der Regelaltersgrenze ist nach Auffassung des Autors keine Lösung:

Die Rentenversicherung kann nur das Geld ausgeben, dass sie zuvor durch Beitragszahlungen (bzw. Zuschüsse des Bundes) eingenommen hat. Dabei ist es zunächst unerheblich ob 100 Beitragszahler 50 oder eben 70 Rentner finanzieren.

  • Maßgeblich ist die Höhe der von ihnen entrichteten Rentenbeiträge. Der maximale Rentenbeitrag bemisst sich (jedes Jahr) an der Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist etwa doppelt so hoch, wie das Durchschnittseinkommen der deutschen Bevölkerung. Bei einer Zunahme hochwertiger, gut bezahlter Arbeitsplätze ist es, aufgrund wachsender Beitragszahlungen, durchaus möglich, die Rentenkasse zu entlasten.
  • ein weiterer positiver Effekt besser bezahlter Arbeitsplätze ist, dass die Arbeitnehmer netto mehr Geld in der Tasche haben.

Aufgrund Wirtschaftskrise ist das allerdings illusorisch:

  • Denn die deutsche Wirtschaft ist auf einem absteigenden Ast. Zahlreiche Unternehmen gehen in die Insolvenz oder verlagern ihre Produktion ins Ausland. Technologisch hat das Land den Anschluß an die Weltspitze verloren. Die weltweit größten Technologieunternehmen haben ihren Firmensitz in Nordamerika (z.B. Microsoft) beziehungsweise in asiatischen Staaten (z.B. Samsung – Südkorea). Nach Börsenwert folgt das größte deutsche Technologieunternehmen SAP (Systeme, Anwendungen und Produkte für die Datenverarbeitung) weit abgeschlagen (siehe Statista).

Übrig bleiben niedrig qualifizierte und somit nur gering bezahlte Arbeitsplätze. Oftmals ist das Arbeitsentgelt sogar so niedrig, dass Arbeitnehmer ihr Entgelt durch Bürgergeld (früher Hartz IV genannt) beim Jobcenter aufstocken müssen. Übrigens werden bei Bezug von Bürgergeld keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt.


Eine Lösung zur Bewältigung der Rentenkrise liegt somit darin, es den hiesigen Unternehmen zu ermöglichen, im internationalen Wettbewerb wieder wettbewerbsfähig zu werden. Konkrete, zielführende Vorschläge sind allerdings von Seiten der Politik oder auch von Wirtschaftsverbänden kaum zu vernehmen.