Wirtschaftskrise, Rente und Altersvorsorge

Wirtschaftskrise und Rente: Wie schlimm wird es?

Wirtschaftskrise – Update 20.01.2024

Wie untenstehend im Jahr 2021 bereits von vorausgesagt. Und das Ende der Fahnenstange wird noch lange nicht erreicht sein. Beispielsweise erwartet im Jahr 2024 die Bauindustrie den Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen (Handelsblatt – 21.01.2024) – 2024 kommt die Pleitewelle – titelt der Merkur aus München. Die Zahl der Grossinsolvenzen und Werksschliessungen steigt – Galeria Karstadt-Kaufhof, Reifenhersteller Michelin, Römertopf-Keramik sind nur einige der bekannten Namen.

Wir müssen das Angebot an Arbeits- und Fachkräften erhöhen – um die deutsche Wirtschaft zu retten„,  meint (noch) Wirtschaftsminister Habeck. Deshalb sollen die Deutschen länger arbeiten und die Einwanderung von Migranten weiter forciert werden.

Na dann – die Pleitewelle wird das Fass voraussichtlich zum Überlaufen bringen. Unternehmen in der Insolvenz benötigen keine Fachkräfte. Vielmehr werden Arbeitnehmer entlassen. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes (max. 12 Monate Bezugsdauer, wenn jünger als 50 Jahre) kommt das Bürgergeld.  Nach Ablauf der Karenzzeit (1 Jahr) hat der ehemalige Arbeitnehmer sein Privatvermögen (Freibetrag 15.000,00 € – Jahr 2024) aufzuzehren, um weiterhin Anspruch auf Geldleistungen und gesetzliche Krankenversicherung zu haben.

Finanziell ist er dann im Wesentlichen den Migranten gleichgestellt. Denn auch Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt wurde, haben Anspruch auf Bürgergeld.

Wirtschaftskrise – Aufsatz aus dem Jahr 2021

Normalerweise werden jährlich zum 01. Juli die Renten angepasst. Im Jahr 2021 gab es aufgrund der (Corona-)Wirtschaftskrise für West-Rentner erstmals seit 2010 keine Erhöhung geben. Im Osten stiegen die Renten minimal um 0,72 Prozent. Es kam jedenfalls zu keinen Rentenkürzungen – insoweit also eine gute Nachricht. Aufgrund der gesetzlich garantierten Rentenschutzklausel sind Rentenminderungen derzeit ausgeschlossen.

Die Macht des Faktischen, also etwaig fehlende Beitragseinnahmen bzw. nicht mehr finanzierbare staatliche Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung (2021 immerhin 106 Mrd. Euro – bei einer staatlichen Neuverschuldung von180. Mrd. Euro), lässt künftig anderes erwarten.

Die Sozialversicherungssysteme, also Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden ganz überwiegend paritätisch finanziert. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Die Zukunft der gesamten Sozialversicherung hängt wesentlich davon ab, ob es zu erheblichen Stellenstreichungen in den Unternehmen kommt.


Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit

Nach vorläufiger Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit gab es bereits im November 2020 – 4.732.000 Menschen, die Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II – Hartz IV) erhalten haben.

Nach Pressemitteilung des IFO-Institutes (Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München) vom 09.12.2020 befanden sich im November 2020 etwa 2 Mio. Menschen in Kurzarbeit. Im Januar 2021 sollen es bereits 2,60 Millionen gewesen sein.


Wirtschaftskrise der Weimarer Republik

Also beinahe 7 Millionen erwerbsfähige Menschen, die entweder arbeitslos sind oder Kurzarbeitergeld bzw. Hartz IV beziehen. Zahlen, die an schlimme Jahre der deutschen Geschichte erinnern.
In der Endzeit der Weimarer Republik im Jahr 1933 waren etwa 6,70 Millionen Menschen ohne Job. Die seinerzeitige Massenarbeitslosigkeit bewirkte existentielle Not – insbesondere bei Familien und Rentenempfänger.

Die dieser Not folgende historische Zäsur, beginnend mit dem Niedergang der Demokratie, vergrößerte das Elend über allen Maßen. Erst etwa 15 Jahre später, mit Gründung der Bundesrepublik, ging es dann wieder aufwärts.


Zahlreiche Unternehmen waren bereits 2021 überschuldet und in ihrer Existenz bedroht

Es steht zu befürchten, das mit vorgenannten Zahlen das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist. Nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden waren bereits 2021 etwa 500.000 – 700.000 Unternehmen in ihrer Existenz bedroht.

Gravierende Auswirkungen auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze werden unvermeidlich sein. Nicht nur, dass Beitragszahlungen in das Sozialversicherungssystem ausbleiben. Vielmehr ist es so, ehemalige Arbeitnehmer weiterhin auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Zunächst Kurzarbeiter- nachfolgend Arbeitslosengeld.


Schreckgespenst Geldentwertung – Inflation

Die Gefährdung der öffentlichen Sozialversicherungssysteme ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist das Schreckgespenst einer möglichen Geldentwertung – also Inflation.

Zur Staatsfinanzierung und Bankenrettung will die Europäische Zentralbank europaweit bis 2022 für immerhin 1,85 Billionen € Staats- und Unternehmensanleihen kaufen.

Durch Steuereinnahmen, dass scheint die vorherrschende Meinung der Ökonomen zu sein, werden sich die Staatsschulden niemals tilgen lassen. Eine Frage, die hier nicht beantwortet werden kann ist, ob diese gewaltige Geldflut eine Inflation auslösen wird?


mögliche Folge der Corona-Wirtschaftskrise:

Zerrüttete Sozialversicherung und Inflation

Der Bürger sieht sich einer Zangenbewegung aus finanziell zerrütteter Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie (galoppierender) Inflation ausgesetzt.

Nicht zuletzt aufgrund geschichtlicher Erfahrungen kommt man vorausschauend kaum daran vorbei, sich eigene, von staatlicher Vorsorge, Versicherungen (z.B. Riester-Rente) und Banken unabhängige, Gedanken zur Altersvorsorge zu machen.
Die Wirtschaftsgeschichte lehrt, dass Versicherungen und Geldinstitute keine sichere Bank sind.

Diese Online-Rechner können dazu beitragen, Auszahlungsbetrag und Kaufkraft Ihrer Altersvorsorge zu ermitteln.


Kapitalerhaltungsgarantie bei Altersvorsorgeprodukten 

Zahlreiche der seitens Banken und Versicherungen angebotenen Produkte (beispielsweise Riester-Renten) waren schon in der Vergangenheit keineswegs unumstritten. Will man nicht spekulieren, wäre das zum Renteneintritt vertraglich garantierte Auszahlungskapital des Sparvertrages ein Ansatzpunkt, um zu erkennen, inwieweit die Geldanlage krisensicher ist.

Bei zahlreichen Altersvorsorgeprodukten ist das eingezahlte Kapital inclusive staatlicher Zulagen garantiert (sogenannte Kapitalerhaltungs- bzw. Beitragsgarantie). Ohne hinreichende Verzinsung hilft das im Alter nur bedingt weiter. Mit maßgeblich ist der sogenannte Höchstrechnungszins. Im Jahr 2021 beträgt dieser 0,90 %.

Gegenüber Verbrauchern wird in den Versicherungsverträgen nicht der Höchstrechnungszins, sondern der garantierte Zins (Garantiezins) ausgewiesen.
Lebensversicherer sind an den von der Deutschen Aktuarvereinigung empfohlenen und vom Bundesministerium für Finanzen verordneten Höchstrechnungszins bei Neuverträgen nicht gebunden.

Vielmehr sind die Versicherungsgesellschaften befugt, diesen zu unterschreiten. Somit liegt der Garantiezins oftmals noch unterhalb der höchst zulässigen Verzinsung. Für Neuverträge wird ab Januar 2020 übrigens ein Höchstrechnungszins von 0,25 % empfohlen.


Rente in der Wirtschaftskrise

. . .  über Regelaltersgrenze im Job bleiben

Noch ein Schlusssatz: Es kann durchaus sinnvoll sein, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus im Job zu verbleiben. Ein guter Arbeitsplatz kann in diesen Zeiten werthaltig sein; denn man ist nicht abhängig von der staatlichen Rente. In den EU-Staaten Griechenland, Italien und Spanien wurde diese bereits mehrfach, teils existenzgefährdend, gekürzt.

Und wenn man es sich dann doch anders überlegt, ein Rentenantrag ist schnell gestellt und mit Eingang bei der Deutschen Rentenversicherung auch wirksam.