Automatisierung der Prozesse in der Personalkostenabrechnung:
IT-Systemintegration am Beispiel elektronischer Zeiterfassung:
Das Zeiterfassungssystem, oftmals im Zusammenwirken mit der Dienstplanung, weiß anhand der hinterlegten Stammdaten, welche Lohnzuschläge dem Grundgehalt anteilig zuzurechnen sind.
Die Dienstplanung ihrerseits hat die geleisteten Schichten periodengerecht, unveränderbar und somit revisionssicher abzuschließen.
Nur dann sind die Schichtpläne aussagefähig für Betriebsprüfungen – aber auch für die Weiterverarbeitung im internen Rechnungswesen (Controlling).
Aufgabe des Personalabrechnungssystems ist es abschließend, die übermittelten Datensätze über die Schnittstellen einzulesen und zahlbar zu machen.
An dieser Stelle kommen die geltenden sozialrechtlichen Bestimmungen zum Tragen. Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge ist der Arbeitgeber (§ 28e Abs. 1 S. 1 SGB IV). Dieser ist auch verantwortlich für deren ordnungsgemäße Übermittlung (u.a. gemäß Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung – DEÜV).
Beratung in der Personalkostenabrechnung mit dem Ziel der Kostensenkung
durch Vereinheitlichung wiederkehrender Geschäftsprozesse in der
- Datenerfassung und
- Verarbeitung unter Einhaltung
- aktueller sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen