Fruehrente und Vorruhestand

Fruehrente und Vorruhestand

Die Wege in die Fruehrente und den Vorruhestand sind für Arbeitnehmer im Wesentlichen gesetzlich vorgegeben:

1. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und nutzen deren

Rentenoptionen. Mit Rentenabschlägen können Sie bei nachfolgenden Rentenarten vorzeitig in Rente gehen:

Übrigens sind die Hinzuverdienstgrenzen bei allen vorgezogenen Altersrenten seit Januar 2023 aufgehoben. Es kann nun unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Auch weitere Einzahlungen in die Rentenkasse, um den Rentenanspruch zu erhöhen, sind möglich.


2. Arbeitslosengeld vor Altersrente

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) bestehen. Die Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr (jedoch bis zu 14,40 % Rentenabschlag) und der vorhergehende Bezug von ALG 1 kann eine Alternative sein.

Durch Kombination ALG 1 mit vorgezogener Altersrente lassen sich Rentenabschläge mindern. Mit Vollendung des 58. Lebensjahres kann Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld 1 bestehen. Voraussetzung ist, dass die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt ist. In den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung muss für mehr als 48 Monate ein versicherungs­pflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden haben.

Soweit der Arbeitgeber einverstanden ist, eine Abfindung für die Aufgabe des Arbeitsplatzes zu zahlen, ergeben sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise ist es möglich, diese in die Rentenkasse einzuzahlen, um Rentenabschläge bei einem Rentenbeginn mit 63. zu vermeiden.

Mit diesem Online-Rechner können Sie berechnen, wie hoch die Ausgleichszahlung sein muss, um Rentenabschläge auszugleichen:

Fruehrente und Vorruhestand - Rentenabschlag und Rentenminderung bei vorgezogener Altersrente durch Sonderzahlung und Ausgleichszahlung vermeiden.


Anmerkung: Manche Arbeitgeber bieten die Möglichkeit an, ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit zu gehen. Bis Jahresende 2009 wurde Altersteilzeit durch die Arbeitsagentur staatlich gefördert. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es heute so nicht mehr. Die Möglichkeit des gleitenden Überganges in den Ruhestand besteht jedoch weiterhin. Jedoch handelt es sich um eine freiwillige bzw. durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelte Vereinbarung.

Aber auch Altersteilzeit eröffnet nicht die Möglichkeit, vor Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente zu gehen. Mit deren Endzeitpunkt muss die Altersrente beginnen.

Eine Kombination von Altersteilzeit und Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung zur Vermeidung von Rentenabschlägen ist hingegen möglich.


3. Sie sind erwerbsgemindert und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert

Die Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) und bei Berufsunfähigkeit (BU Rente) ist die einzige Rentenart, die – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Ausscheiden aus dem Berufsleben lange vor Erreichen der sonst maßgeblichen Altersgrenzen zulässt.

Soweit die Regelaltersgrenze auf das 69. oder gar 70. Lebensjahr angehoben wird, dürfte die Bedeutung dieser Rentenart weiter zunehmen. So manch einer ist mit 70. bereits pflegebedürftig oder lebt bereits in einer stationären Pflegeeinrichtung.


Die Höhe der Erwerbsminderungsrente bemisst sich nicht alleinig an Ihren bislang geleisteten Einzahlungen in die Rentenkasse.

Rente wegen Erwerbsminderung – die Zurechnungszeit wirkt rentensteigernd

Die der Rentenberechnung zugrundeliegende Zurechnungszeit (§ 253a SGB VI) dient dazu, jene Rentenbeiträge zu ersetzen, die aufgrund Erwerbsminderung nicht
mehr eingezahlt werden konnten.

Fruehrente und Vorruhestand - die Bedeutung der Rente wegen Erwerbsminderung dürfte in Zukunft weiter zunehmen. Nicht jeder Arbeitnehmer kann bis zum Erreichen der Regelaltersrente beziehungsweise Regelaltersgrenze arbeiten.

hier geldwerten Vorteil der Zurechnungszeit online errechnen